GynExpert  
GynExpert stellt ausschließlich Fachkreisen verschiedene Informationen zur Verfügung:

Informationen zu Krankheitsbildern, Diagnostik, Behandlungsmethoden und verschreibungspflichtigen Präparaten. Diese Informationen dürfen nur Fachkreisen zugänglich sein, weil die Bestimmungen des Paragraphen 10 HWG (Heilmittelwerberecht) beachtet werden müssen. Der Paragraph beschränkt die Informationsweitergabe für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf die sog. Fachkreise (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker).

Wenn Sie zu den genannten Fachkreisen gehören, können Sie ein Gynexpert-Passwort bekommen und haben damit uneingeschränkt Zugang zu allen hinterlegten Informationen.

Und das geht so:

  1. Füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus und senden es ab.
  2. Zusätzlich faxen Sie an folgende Nummer 0 69 / 35 35 48 62
    Ihren Arztausweis oder
    ein kurzes Schreiben mit dem Briefpapier Ihrer Praxis oder Klinik auf dem Sie vermerken, daß Sie dort Arzt / Ärztin sind.
  3. Innerhalb einer Woche erhalten Sie per Email eine Bestätigung Ihrer Zugangsdaten.
  4. Und schon können Sie GynExpert vollständig nutzen.
Hinweise:
Wenn Sie den Dienst von Gynexpert nicht mehr nutzen möchten, teilen Sie uns dies kurz per E-Mail mit. Ihre Daten werden dann bei uns unverzüglich gelöscht.

Zitat: 3 10 HWG (1)
"Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden."

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Gerhard Leyendecker