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GynExpert stellt ausschließlich Fachkreisen verschiedene Informationen
zur Verfügung:
Informationen zu Krankheitsbildern, Diagnostik, Behandlungsmethoden und
verschreibungspflichtigen Präparaten. Diese Informationen dürfen nur
Fachkreisen zugänglich sein, weil die Bestimmungen des Paragraphen 10 HWG
(Heilmittelwerberecht) beachtet werden müssen. Der Paragraph beschränkt die
Informationsweitergabe für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf die
sog. Fachkreise (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker).
Wenn Sie zu den genannten Fachkreisen gehören, können Sie ein
Gynexpert-Passwort bekommen und haben damit uneingeschränkt Zugang zu allen
hinterlegten Informationen.
Und das geht so:
- Füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus und senden es ab.
- Zusätzlich faxen Sie an folgende Nummer 0 69 / 35 35 48 62
Ihren Arztausweis oder
ein kurzes Schreiben mit dem Briefpapier Ihrer Praxis oder Klinik auf
dem Sie vermerken, daß Sie dort Arzt / Ärztin sind.
- Innerhalb einer Woche erhalten Sie per Email eine Bestätigung Ihrer
Zugangsdaten.
- Und schon können Sie GynExpert vollständig nutzen.
Hinweise:
Wenn Sie den Dienst von Gynexpert nicht mehr nutzen möchten, teilen Sie uns
dies kurz per E-Mail
mit. Ihre Daten werden dann bei uns unverzüglich gelöscht.
Zitat: 3 10 HWG (1)
"Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten,
Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln
erlaubterweise Handel treiben, geworben werden."
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